Ambulant betreutes Wohnen (AbW)

 

Wir arbeiten auf Grundlage des SGB IX § 99 und § 113 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 78 SGB IX (Eingliederungshilfe).

Das vorrangige Ziel der Betreuungsleistung ist die Befähigung des Klienten zu einer möglichst eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung.

 

Durch das Ambulant betreute Wohnen soll die Fähigkeit im eigenen Wohnraum dauerhaft wohnen zu können, erhalten bleiben, um eine stationäre Wohnform zu vermeiden.

 

Eine möglichst aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein wichtiges Ziel unserer Arbeit.

 

Persönliche Fähigkeiten und Kompetenzen sollen mobilisiert werden, um eine angemessene Tagesstruktur anzustreben.

 

Durch das Erleben von Selbstwirksamkeit wird die allgemeine Lebenszufriedenheit und Frustrationstoleranz des Klienten erhöht und somit eine angstfreie Alltagsbewältigung geschaffen.

 

 

Hier ein Auszug unserer Leistungen im Ambulant betreuten Wohnen

  • Arbeiten nach Hilfeplanung 
  • feste Bezugsmitarbeiter 
  • Angehörigenarbeit
  • Förderung geeigneter Kommunikationsmöglichkeiten
  • Entwicklung und Erhalt von Selbständigkeit, Selbstbestimmung und sozialer Verantwortung
  • Regelmässige Gesprächsangebote
  • Stärkung der sozialen Kompetenzen
  • Teilhabe am gesellschaftlichem Leben
  • Anleitung und Assistenz bei der Lebens- und Haushaltsführung 
  • Begleitung bei psychosozialen Problemen
  • Förderung und Hilfestellung von gesundheitsbewussten Verhalten
  • u.v.m.

Weitere Leistungen sind Bestandteil unserer Arbeit ,erfahren sie mehr und kontaktieren Sie uns.