Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

 

Was ist der Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 136 Euro(Stand: 2025), der von der Pflegekasse übernommen wird.
Dieser Betrag kann nicht bar ausgezahlt werden, sondern ist zweckgebunden, er dient dazu, den Alltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Unsere Angebote im Rahmen des Entlastungsbetrags

Wir bieten Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Begleitung zu Arzt- und Therapieterminen

  • Unterstützung beim Einkauf

  • Hilfen im Haushalt

  • Strukturierung des Tagesablaufs

  • Gemeinsame Freizeitgestaltung

  • Spaziergänge und Aktivierung

  • Unterstützung bei organisatorischen Angelegenheiten

Für wen ist das Angebot geeignet?

  • Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1

  • Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen

  • Angehörige, die entlastet werden möchten

So einfach geht’s

  1. Anspruch bei Ihrer Pflegekasse prüfen (wir unterstützen Sie dabei)

  2. Gemeinsame Planung der gewünschten Leistungen

  3. Durchführung durch unsere erfahrenen Mitarbeiter*innen

  4. Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

Unsere Entlastungsleistungen können flexibel mit anderen Hilfen kombiniert werden, z. B. mit Ambulant Betreutem Wohnen oder Soziotherapie.
So erhalten Sie eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung , alles aus einer Hand.

Ansprechpartner Frau Große