Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 136 Euro(Stand: 2025), der von der Pflegekasse übernommen wird.
Dieser Betrag kann nicht bar ausgezahlt werden, sondern ist zweckgebunden, er dient dazu, den Alltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten.
Wir bieten Unterstützung in folgenden Bereichen:
Begleitung zu Arzt- und Therapieterminen
Unterstützung beim Einkauf
Hilfen im Haushalt
Strukturierung des Tagesablaufs
Gemeinsame Freizeitgestaltung
Spaziergänge und Aktivierung
Unterstützung bei organisatorischen Angelegenheiten
Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1
Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen
Angehörige, die entlastet werden möchten
Anspruch bei Ihrer Pflegekasse prüfen (wir unterstützen Sie dabei)
Gemeinsame Planung der gewünschten Leistungen
Durchführung durch unsere erfahrenen Mitarbeiter*innen
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Unsere Entlastungsleistungen können flexibel mit anderen Hilfen kombiniert werden, z. B. mit Ambulant Betreutem Wohnen oder Soziotherapie.
So erhalten Sie eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung , alles aus einer Hand.