Wir arbeiten auf der Grundlage des SGB IX § 99,113 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m § 78 SGB IX
(XII §53, §54 und § 60 in Fassung bis 2019)
und dem persönlichem Budget
Hier ein Auszug unserer Leistungen im Ambulant betreuten Wohnen
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Arbeiten nach Hilfeplanung
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feste Bezugsmitarbeiter
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Angehörigenarbeit
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Förderung geeigneter Kommunikationsmöglichkeiten
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Entwicklung und Erhalt von Selbständigkeit, Selbstbestimmung und sozialer Verantwortung
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Regelmässige Gesprächsangebote
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Stärkung der sozialen Kompetenzen
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Teilhabe am gesellschaftlichem Leben
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Anleitung und Assistenz bei der Lebens- und Haushaltsführung
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Begleitung bei psychosozialen Problemen
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Förderung und Hilfestellung von gesundheitsbewussten Verhalten
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u.v.m.
Weitere Leistungen sind Bestandteil unserer Arbeit ,erfahren sie mehr und kontaktieren Sie uns.